Zusammenfassung. Der Frauenanteil in der Ärzteschaft ist hoch und zeigt eine steigende Tendenz. Im Fall einer Schwangerschaft stehen der Arbeitnehmerin rechtlich verankerte Arbeitsanpassungen zu, mit dem Ziel, sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind vor potenziellen Gefährdungen zu schützen. Die Praxis und die Literatur zeigen, dass im klinischen Alltag die Kenntnis und schliesslich die Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung auch 20 Jahre nach Einführung der Mutterschutzverordnung noch ausbaufähig sind und sich bei vielen Schwangeren die Fragen und Unsicherheiten bezüglich arbeitsrechtlicher Situation wiederholen. Es ist zum Beispiel wichtig zu wissen, dass bei Vorkommen von gefährlichen und beschwerlichen Aufgaben im Betrieb eine Risikobeurteilung durch eine kompetente Fachperson durchgeführt werden muss und dass es besondere Regelungen bezüglich den erlaubten Arbeitszeiten und des Kündigungsschutzes gibt.