Zusammenfassung. Die Hafterstehungsfähigkeit (HEF) ist keine medizinische Diagnose, sondern ein Rechtsbegriff. Die Beurteilung der HEF muss durch eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt erfolgen und hat das Ziel, zu prüfen, ob die gefasste Person einer Einrichtung des Strafvollzugs ohne Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung zugeführt werden kann. Für die involvierten Ärzte stellt diese Beurteilung nicht selten eine grosse Herausforderung dar, da sowohl die Anamnese als auch die körperliche Untersuchung aufgrund diverser Schwierigkeiten (sprachliche Barrieren, veränderter kognitiver Zustand, zeitliche Knappheit) nur ungenügend durchgeführt werden kann. Dieser Artikel soll eine Übersicht und konkrete Tipps in spezifischen Situationen geben.